Willkommen

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auf der Homepage des Hegerings St. Hubertus Sanitz-Tessin!
 

Der Hegering St. Hubertus Sanitz-Tessin wurde 1992 gegründet und hat derzeit 70 Mitglieder. Er umfasst Jagdbezirke  in den Bereichen Sanitz, Tessin, Zarnewanz, Billenhagen, Groß- und Klein Freienholz und Reppelin im mittleren Mecklenburg. Dies ist ein landschaftlich sehr schönes und jagdlich sehr interessantes Gebiet, hervorzuheben ist sicher das traumhafte Gebiet des Recknitztales.

 

Die nächsten Termine des Hegerings:

26.12.2024: Adventsblasen

01.01.2025: Jahreshauptversammlung

01.01.2025: Adventsabend des Hegerings

 

Neuester Artikel: Himmelfahrtwanderung 2024 unter Jagliches Brauchtum

 

Aktuelle Nachrichten:

UJB zu Wildursprungsscheinen in Zeiten der ASP

Sehr geehrte Jäger und Jägerinnen,

anlässlich der aktuellen Situation „Afrikanische Schweinepest (ASP) - Ausbruch im Bereich Lalendorf“ bittet das Veterinäramt des Landeskreises Rostock in Zusammenarbeit mit der Unteren Jagdbehörde um Ihre Mitarbeit. Es ist zwingend erforderlich immer die Jagdbezirksnummer und den Namen des Jagdbezirkes auf dem Wildursprungsschein im rot markierten Bereich einzutragen.

Desweitern möchten wir auf Grund der zahlreichen Anrufe auf die aktuellen Hinweise bezüglich der ASP des Landkreises Rostock verweisen. Klicken Sie hier: https://www.landkreis-rostock.de/landkreis/aktuelles/news/2021/Ticker_Schweinepest.html.

 

Die betroffenen Jagdgebiete in den Restriktionszonen bis 10 Kilometer um das Ausbruchsgeschehen  wurden direkt informiert.

 

Es ist unbedingt notwendig so viele Informationen aus dem Schwarzwildbestand des Landkreises wie möglich zu gewinnen. Wir benötigen diese Informationen zur Einschätzung eines möglichen Risikos. Es sollte also von jedem erlegten Stück Schwarzwild eine Schweißprobe gezogen werden bzw. eine Tupferprobe bei Fallwild. Fallwild ist generell dem Veterinäramt zu melden.

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag

Sabine Blotenberg


UJB zur Beprobung von Unfall- und Fallwild

Sehr geehrte Jägerinnen und Jäger,

beim Schwarzwild ist für jedes Stück Fall- und Unfallwild eine Beprobung durchzuführen. Bisher wurden nicht alle Stücke beprobt. Deshalb heute der Hinweis über die Möglichkeit der postalischen Versendung (alternativ zur Entschädigung über das Forstamt), um die Anzahl der Beprobungen zu erhöhen.

Das Hinweisblatt des Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamtes für die Beprobung und den Antrag auf Aufwandsentschädigung erhalten Sie anliegend.

1. Die Probe von Indikatortieren -blutgetränkte Tupfer mit grünen Deckeln- können Sie mit dem Probenbegleitschein an das LALLF per Post senden:

            LALLF M-V

            Thierfelderstraße 18

            18059 Rostock

2. Die Anträge auf Aufwandsentschädigung für die Probennahme müssen an das Veterinäramt geschickt werden.

            Landkreis Rostock

            Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamtes

            Am Wall 3-5

            18273 Güstrow

 

Auf den zukünftigen Probenbegleitscheinen (liegen noch nicht vor) sind zusätzlich die Koordinatendaten einzutragen, um den Fundort des Stückes genau zu bestimmen. Um sich ggf. mit der Koordinatenermittlung vertraut zu machen, erhalten Sie eine Anleitung in der Anlage.

 

Ich wünsche Ihnen einen erholsamen Sommer und viel Weidmannsheil!

 

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag

Sabine Blotenberg